An der gesetzlichen Erbfolge wurde nichts geändert. Zu den gesetzlichen Erben zählen weiterhin Ehepartner und eingetragene Partner, Nachkommen, Eltern und Geschwister. Die Revision kommt den neuen gesellschaftlichen Realitäten entgegen und wurde flexibler ausgestaltet. Ein Beispiel daraus: sinkende und wegfallende Pflichtteile zu Gunsten einer höheren frei verfügbaren Quote, welche der Erblasser nach seinen Wünschen vererben kann.
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