Das neue Aktienrecht regelt die Bestimmungen zum Kapitalverlust und zur Überschuldung neu. Das bedeutet, dass in schwierigeren Perioden eines Unternehmens, in denen Verluste zu verzeichnen sind, z. B. in der Anfangsphase, bei grossen Investitionen oder als Folge einer Rezession, die Gläubiger besser geschützt werden. Mehr Beachtung wird in diesen Fällen der Liquidität des Unternehmens geschenkt.
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