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Die Abschaffung des Eigenmietwerts verändert die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei selbst genutztem Wohneigentum und macht es sinnvoll, geplante Unterhalts- und Sanierungsarbeiten rechtzeitig anzugehen. Zudem zeigen wir auf, wie eine vorausschauende Vorsorgeplanung die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens bei Ausfall der Geschäftsleitung sicherstellt und weshalb bei Teilzeitarbeit die Sozialversicherungen besonders im Blick behalten werden sollten. >> PDF-Download
Der Trend zur Teilzeitarbeit bringt langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Vorsorge mit sich, die insbesondere in jungen Jahren oft unterschätzt werden. Zudem beleuchten wir aktuelle Neuerungen im verschärften Konkursrecht sowie die Bedeutung eines klaren Personalreglements als Grundlage für transparente und rechtssichere Arbeitsverhältnisse. >> PDF-Download
Unternehmenswachstum erfordert nicht nur steigende Nachfrage, sondern auch Strukturen und Prozesse, die mitwachsen und nachhaltig funktionieren. Zudem ermöglicht die seit dem 1. Januar 2025 geltende Regelung den nachträglichen Einkauf in die Säule 3a, um Vorsorgelücken gezielt zu schliessen und die Altersvorsorge zu optimieren. >> PDF Download
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Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1.1.2025: Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung sowie diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft. Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschliessend, sondern gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. > Weitere Informationen
Beiträge und Leistungen 2025: Für das Jahr 2025 bleiben die Beiträge an die Sozialversicherungen unverändert. Die Übersicht zum Download auf diesem Link > Beiträge und Leistungen 2025
Höhere AHV-Grenze für geringfügigen Lohn: Ab 1. Januar 2025 müssen Arbeitgebende Löhne bis zu 2’500 Franken pro Jahr nur dann mit AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung abrechnen, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dies wünscht. > Weitere Informationen zur AHV-Grenze für geringfügigen Lohn
Kinderzulagen ab 1.1.2025: Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. >> Weitere Informationen