Die Steuersatzerhöhung per 01.01.2024 wird wie folgt umgesetzt:
Die Erhöhung der Steuersätze führt zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuersätze sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche. Massgebend für die Steuersätze ist nach wie vor der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Um pünktlich am 01.01.2024 korrekte Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen zu erstellen, empfehlen wir eine rechtzeitige Umstellung der Systeme. Leistungen, die klar im 2024 erbracht werden, müssen bereits zum Zeitpunkt des Angebots die neuen Steuersätze ausweisen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung, bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Weiterführende Informationen der EST finden Sie unter folgendem Link: MWST-Info 19