MwSt-Abrechnungen

Als Folge der Abstimmung vom September 2022 wird der Mehrwertsteuer-Satz per 01.01.2024 erhöht.
MwSt-Abrechnungen

Die Steuersatzerhöhung per 01.01.2024 wird wie folgt umgesetzt:

  • Normalsatz bisher > 7,7% > NEU 8,1%
  • Reduzierter Steuersatz bisher > 2,5% > NEU 2,6%
  • Sondersatz für Beherbergungsleistungen bisher > 3,7% > NEU 3,8%

Die Erhöhung der Steuersätze führt zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuersätze sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche. Massgebend für die Steuersätze ist nach wie vor der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Um pünktlich am 01.01.2024 korrekte Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen zu erstellen, empfehlen wir eine rechtzeitige Umstellung der Systeme. Leistungen, die klar im 2024 erbracht werden, müssen bereits zum Zeitpunkt des Angebots die neuen Steuersätze ausweisen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung, bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Weiterführende Informationen der EST finden Sie unter folgendem Link: MWST-Info 19

E-Mail 055 410 44 77